Wichtige Informationen für Therapiesuchende

Wir sind keine Kassenpraxen, sondern Privatpraxen, bzw. freie Praxen. Wir arbeiten mit gesetzlich Versicherten, privat Versicherten und Selbstzahlern.  Bitte lesen Sie die für Ihre Versichertengruppe wichtigen Informationen für Therapiesuchende.

Selbstzahler

Wenn Sie Ihre Psychotherapie als Selbstzahler bestreiten können, sind Sie absolut privilegiert. Sie haben keinerlei bürokratische Hindernisse und können Ihren Therapeuten frei wählen. Sie sind nicht an die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgegebenen Regelverfahren gebunden und können über die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit frei entscheiden. Besser lässt sich Geld nicht investieren.

Privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind, sind Sie ebenfalls privilegiert. Bei vielen Versicherungsverträgen in der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen eingeschränkt. Private Krankenversicherer zahlen nicht für alle Therapeuten. Bitte holen Sie sich die notwendigen Informationen bei Ihrer PKV ein. Klären Sie bitte dort, welche Berufsgruppen innerhalb Ihres Tarifs psychotherapeutische Leistungen erbringen dürfen.

Beihilfeberechtigte

Sind Sie als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter beihilfeberechtigt, haben Sie den Status der privat Versicherten. In diesem Falle benötigen Sie von der Beihilfestelle entsprechende Unterlagen, die Sie bitte zum ersten Termin mitbringen.

Freie Heilfürsorge

Nun ist Beamter nicht gleich Beamter. Wenn Sie für dieses Land Ihr Leben und Ihre Gesundheit riskieren, müssen Sie befürchten, dass Ihr Arbeitgeber Sie bezüglich einer beabsichtigten Psychotherapie eher “stiefmütterlich” behandelt. Dies betrifft im Einsatz traumatisierte Polizisten und Soldaten. Hier werden die Kosten für Behandlungen durch die Freie Heilfürsorge übernommen.

Damit sind sie faktisch gesetzlich versichert. Ihr Arbeitgeber sieht das evtl. gern anders. Teilweise sind Sie schlechter gestellt, als gesetzlich Versicherte. Diesmal ist es der Staat als Dienstherr, der zu einer Fürsorge bezüglich der Gesundheit verpflichtet ist, die Betreffenden im Falle psychotherapeutischen Bedarfs allerdings regelrecht hängen lässt. Viele Polizisten und Veteranen aus Kriegseinsätzen der Bundeswehr berichten darüber, welche Problemen sie bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz bewältigen müssen.

Gesetzlich Versicherte

Für sie haben sich die Rahmenbedingungen für den Zugang zu Psychotherapie seit dem 01.04.2018 erheblich verschlechtert.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sieht die Situation folgendermaßen aus: Zum einen sind Sie auf zwei Berufsgruppen beschränkt (grundsätzlich dürfen nur ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten mit Kassenzulassung behandeln), zum anderen resultieren aus dieser Einschränkung innerhalb der kassenärztlichen Versorgung Wartezeiten auf einen Therapieplatz zwischen sechs und 24 Monaten.

Grundsätzlich bedeutet: Es bestehen Ausnahmen! Eine solche hat der Gesetzgeber für den Fall geschaffen, dass eine Behandlung dringend erforderlich ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf eine sogenannte außervertragliche Psychotherapie zu stellen. Formal ist dies ein Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, die Wartezeiten zu verkürzen:

  • Ein Kassentherapeut oder entsprechender Facharzt stellt fest, dass Sie eine psychotherapeutische Behandlung benötigen und begründet die dringende Notwendigkeit der Behandlung

und

  • Sie sind mit unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Akutbehandlung oder einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler der gesetzlichen Krankenkassen (Kassentherapeut) konfrontiert (laut Bundessozialgericht mehr als drei Monate bei Erwachsenen bzw. mehr als sechs Wochen bei Kindern und Jugendlichen).

Unter diesen Voraussetzungen ist eine außervertragliche Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V und damit die Verkürzung der Wartezeit auf drei bis vier Wochen möglich. Diese Informationen wird Ihnen Ihre Krankenkasse vorenthalten haben.

Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, laden Sie die Anleitung zur Therapieplatzsuche und Antragstellung (siehe Download unten) herunter und verfahren Sie exakt so, wie dort beschrieben. Sie ersparen sich damit unnötige Rückfragen und Zeitverluste. Ohne eine Genehmigung durch Ihre Krankenversicherung sind Termine ausschließlich als Selbstzahler möglich.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihre Krankenkasse sich einiges einfallen lassen und versuchen, die Behandlung zu verhindern, zu verzögern oder Ihnen einen rechtswidrigen Selbstbehalt aufzubürden.

Viele Krankenkassen behaupten dreist, dass die Grundlage für eine außervertragliche Psychotherapie weggefallen sei. Begründet wird dies mit der Neuauflage der Psychotherapierichtline im April 2017. Dies ist dreist gelogen und erfüllt nach unserer Einschätzung den Tatbestand einer strafbewehrten Handlung (Betrug, § 263 StGB).

Tatsache ist, dass eine Richtlinie eine Selbstverpflichtung darstellt. Dies gilt analog für die Psychotherapierichtline. Ein Gesetz, wie das Sozialgesetzbuch, ist eine sogenannte Rechtsnorm, an die sich jeder zu halten hat. Dies gilt insbesondere für Krankenkassen!

An die Krankenkassen, deren Mitarbeiter durch einen besonderen Einfallsreichtum hervorstechen, wenn es darum geht, außervertragliche Psychotherapien zu verhindern, vergeben wir regelmäßig den Kreativ-Preis der Psychotherapie Dortmund Süd. Die aktuellen Preisträger sind

  • Techniker Krankenkasse
  • AOK Nordwest
  • Barmer GEK
  • DAK Gesundheit
  • Knappschaft Hamm
  • VIACTIV Krankenkasse

Ihre Krankenkasse wird Sie an die Terminservicestelle (Telefon: 0231 116 117) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zur Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde verweisen.

Seit Inkrafttreten der neuen Psychotherapierichtlinie am 01.04.2017 ist die Terminservicestelle der KV verpflichtet, Ihnen freie Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Dies gilt für die Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlungen.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ab dem 01. 04. 2018 verpflichtend. Der Gemeinsame Bundesausschuss Psychotherapie (G-BA) feiert diese seit dem 01.04.2017 bestehende Regel als Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Tatsächlich jedoch verlängert die Neuauflage der Psychtherapierichtlinie die Wartezeit auf einen Therapieplatz.

Jede Kassenpraxis ist verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an Sprechstunden pro Woche anzubieten. Ein Psychotherapeut oder entsprechender Facharzt klärt zunächst im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, ob bei den Betroffenen eine psychische Störung besteht. Ist dies der Fall, leitet anschließend die Therapieplatzvermittlung der KV in dringenden Fällen eine Akutbehandlung und in “normalen” Fällen eine Psychotherapie ein. Die Akutbehandlung erfolgt ggf. in einer Klinik. Dort wird häufig eine Behandlung unter Medikamenteneinsatz durchgeführt. Die Pharmalobby lässt grüßen.

So weit, so schlecht. Der Gedanke, durch diese Maßnahme die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu verkürzen, war bereits im Vorfeld vollkommen absurd. Die Sprechstunden gehen vom Stundenkontingent der Therapeuten ab. Folgerichtig bleibt für die eigentlichen Behandlungen weniger Zeit verfügbar. Dies verlängert die Wartezeiten auf einen Therapieplatz weiter.

Die Absicht, die Terminvergabe für eine psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb von vier Wochen zu realisieren, ist der Treppenwitz des Jahrtausends. Heute, fünf Wochen nach Inkrafttreten, liegen die Wartezeiten bei acht Wochen. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen.

Die Terminservicestelle der KV war in der Vergangenheit nicht dazu in der Lage, kurzfristig Therapieplätze zu vermitteln, weil es keine gab. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar, da die KV nicht dazu in der Lage ist, Therapieplätze “aus dem Ärmel zu zaubern”. Als Fazit dieser Maßnahme bleibt die vermutete Absicht, Therapieplatzsuchende “am langen Arm verhungern zu lassen”. Die Tatsache, dass Therapiesuchende keine Informationen über die Ausnahmeregelung nach § 13 Abs. 3 SGB V erhalten, ist ein weiteres Indiz dafür.

Unabhängig davon, ob und welche Steine Ihre Krankenkasse Ihnen in den Weg legt, unterstützen wir Sie, Ihren gesetzlich festgelegten Anspruchs auf eine adäquate Behandlung durchzusetzen.

Eine Broschüre der BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK) zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.

Es stehen Ihnen folgende Downloads zur Verfügung:

Anleitung zur Therapieplatzsuche und Antragstellung

Telefonprotokoll (Nachweis über die mangelnde Verfügbarkeit an Kassentherapeuten)

Wenn Sie den Aufwand, den Sie betreiben müssen, um kurzfristig einen Therapieplatz zu erhalten, für Menschen mit seelischen Problemen als unzumutbar empfinden, gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht! Ich gehe noch weiter und stelle fest, dass dieses – meines Erachtens – zynische und menschenverachtende Prozedere seit vielen Jahren niemanden der Verantwortlichen ernsthaft interessiert!

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese kann ausschließlich ein Anwalt leisten. Ein Rechtsanspruch uns gegenüber kann daraus nicht abgeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass es Ihnen obliegt, den Antrag ordnungsgemäß zu stellen und alle dafür erforderlichen Unterlagen beizubringen.

Bitte beachten Sie: Das deutsche Gesundheitssystem (es müsste Krankheitssystem heißen, weil es nicht darauf ausgerichtet ist, Menschen zu heilen, sondern sie krank zu halten) wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch Kostenverschwendung und jahrzehntelange Misswirtschaft, auf die ich hier nicht näher eingehen will, finanziell so stark ausgehöhlt, dass die Gesetzlichen Krankenversicherer große Mühe haben, ohne Zusatzbeiträge und laufende Beitragserhöhungen wirtschaftlich zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich das einstige 2-Klassen-System (privat Versicherte und gesetzlich Versicherte) im Gesundheitswesen in den letzten Jahren zu einem 3-Klassen-System (Selbstzahler, privat Versicherte und gesetzlich Versicherte) gewandelt hat. Am Ende der Kette stehen die gesetzlich Krankenversicherten, die eine Therapie nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und mit exorbitanten Wartezeiten konfrontiert werden.